Sportgerichturteil: Kein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit – 150 Euro Strafe für Feuerwerkskörper

Kein Spiel unter Auschluss der Öffentlichkeit! Das Sportgericht des Regionalverbandes Südwest hat in der mündlichen Verhandlung am 09.12.04 anerkannt, dass der VfR Wormatia im Vorfeld der Begegenung beim SV Weingarten, am 22. 10.04, alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um Vorfälle wie im letzten Jahr zu verhindern. Und dass im Grunde auch nichts passiert ist. Die Aussagen des SV Weingarten und des Schiedsrichtergespannes hierzu waren in vollem Umfang übereinstimmend mit unseren Angaben zum Ablauf und den Umständen die zur Spielunterbrechung geführt haben. Im Rahmen der Gefährdungshaftung müssen wir allerdings für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern von einigen Wormatia-Fans, 150,00 Euro Strafe zahlen. Fritz Bergemann-Gorski: Bei der Bemessung der Höhe blieb das Sportgericht erfeulicherweise an der untersten Grenze. Zu diesen Kosten kommen allerdings noch die Kosten des Verfahrens.