FuPa.net | SWFV: Nur der Platzverein darf 2G prüfen

02.02.2022

Juristen raten dem Südwestdeutschen Fußballverband von Sonderregel für die Punktspiele ab

Mainz. Gerne hätte der Verbandsspielausschuss des Südwestdeutschen Fußballverbands auch dieses Schlupfloch zugemacht. Doch es ging nicht, die Verbandsjuristen warnten ausdrücklich. Deshalb bleibt es dabei: Bei Spielen dürfen – ja sollen – die Platzherren die 2G-Regel bei den Gästespielern überprüfen. Umgekehrt jedoch besteht kein Anspruch darauf.

Das Problem: Laut der Corona-Bekämpfungsverordnung sind Veranstalter, in dem Fall die Platzvereine, verpflichtet, die Einhaltung der 2G-Regel zu kontrollieren. Dies gilt gegenüber den Besuchern, aber auch gegenüber der gegnerischen Mannschaft. Bringt die einen ungeimpften Spieler mit, darf der erst gar nicht auf den Platz. Das Team des Gastgebers kann hingegen nicht überprüft werden. Dem Argwohn, dass die Platzherren bei ihren eigenen ungeimpften Fußballern wider der gesetzlichen Vorlage ein Auge zudrücken könnten, ist Tür und Tor geöffnet.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Eben dieser Intransparenz hätte der Spielausschuss gerne einen Riegel vorgeschoben, sagt Vorsitzender Lothar Renz. Es gab aber datenschutzrechtliche Bedenken, wenn der Verband dem Gast gegenüber das Recht zur Kontrolle des 2G-Status beim gastgebenden Team eingeräumt hätte. Mit einer solchen Regelung kämen „wir in Teufels Küche“, zitiert Renz einen der Verbandsjuristen. Daher wurde von der Idee Abstand genommen.

Drastische Strafen bei Verstößen

Lothar Renz geht davon aus, dass die große Mehrzahl der Vereine die Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung befolgen wird. Schließlich stünden bei Verstößen, die durch die Ordnungsbehörden festgestellt werden, drastische Strafen im Raum. Und zwar für den Klub, als auch den Spieler selbst. Sich einen solchen Wettbewerbsvorteil bei den Heimspielen zu verschaffen, berge ein hohes Risiko, dessen sich die Vereinsvorstände bewusst sein sollten.

Sportrechtliche Wertung unklar

Nie auszuschließen ist, dass Ordnungsbehörden bei Fußballspielen offiziell die Einhaltung der Corona-Regeln prüfen. Genausowenig, wie dass ein ungeimpfter Fußballer auffliegt. Dass sich Verein und Spieler eine Anzeige damit einhandeln, ist klar. Unklar war aber bis zur Verbandsspielausschusssitzung, wie ein solcher Fall sportrechtlich zu werten ist. Weder die Straf- noch die Spielordnung des Verbands sehen dafür Sanktionen vor. Das Gremium einigte sich darauf, es dabei zu belassen.

Angenommen also, der ungeimpfte Fußballer Mustermann schießt in der zweiten Minute ein Tor und wird in der Pause von der Polizei entlarvt und vom Sportplatz verbannt, dann hat das keinen Einfluss aufs Spielergebnis. Der Spieler muss auch keine Sperre durch den Verband befürchten. Denn: Verbandsrechtlich hatte er die Berechtigung an dem Spiel teilzunehmen, deutete der Verbandsspielausschuss den Status quo.

Je häufiger ein Verein mogelt, desto wahrscheinlicher fällt es auf

Je häufiger ein Verein mogelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es auffällt. Wenn ein Klub seinen Leistungsträger regelmäßig bei Heimspielen dabei hat, auswärts aber auf ihn verzichtet, kann der Verdacht entstehen, dass eben dieser Spieler nicht geimpft ist. Durchaus möglich, dass Kontrahenten einen solchen Hinweis an die Ordnungsbehörden weitergeben. Auch diese Befürchtung, die teuer werden könnte, sollte dazu beitragen, dass Platzvereine die Corona-Regeln in den eigenen Reihen genauso ernst nehmen wie beim Gegner.

Unabhängig davon: Versuche, sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, hat es schon immer gegeben, erinnert Lothar Renz. Er weiß noch von Fällen aus den 80er und 90er Jahren, als Spielerpässe gefälscht wurden. Der Betrug mag hier und da funktioniert haben. Oft genug aber wurde er entdeckt und rächte sich für alle Beteiligten bitter. Nicht anders verhalte es sich nun.