FuPa.net | Regionalliga: Keine Chance auf dem Rechtsweg

14.06.2021

Aufstieg zur Regionalliga: Fulda und Freiberg scheitern vor dem Landgericht in Mannheim

Mannheim. Es scheint alles darauf hinauszulaufen: Die Regionalliga GbR kann die Planung für die kommende Saison 2021/22 wohl ohne Aufsteiger aus den Oberligen angehen. Im Gegenzug bleiben mit Ausnahme der beiden Schlusslichter die Mannschaften im Tabellenkeller vom Abstieg verschont. Eine entsprechende Änderung der Spielordnung hatten die Ligaverantwortlichen mit 4:3 Stimmen beschlossen. Keine Einwände kamen dazu jetzt seitens des Landgerichts in Mannheim, wo die Oberligisten SG Barockstadt Fulda und SGV Freiberg die Neuregelung durch eine einstweilige Verfügung kippen wollten. Das Landgericht Stuttgart, wo neben Freiberg auch die Stuttgarter Kickers intervenierten, hat für Freitag am Nachmittag seine Entscheidung angekündigt. Bei einer mündlichen Verhandlung war hier aber bereits angeregt worden, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen.

Nach der im April geänderten Spielordnung der Regionalliga GbR ist ein Aufstieg aus den Oberligen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saar nur dann möglich, wenn dort zumindest 50 Prozent der Saisonspiele durchgeführt wurden. Die Corona-Pandemie hatte im Herbst vergangenen Jahres dazu geführt, dass die Saison in den drei Oberligen unterbrochen wurde. Mittlerweile folgte der Abbruch, ohne dass zumindest die Vorrunde beendet werden konnte. Dennoch hatten SGV Freiberg und Barockstadt Fulda als Tabellenführer zum Zeitpunkt des Abbruchs auf einen Aufstieg gehofft, die Stuttgarter Kickers auf die Chance über Aufstiegsspiele. Auf diese hatte auch Wormatia Worms gesetzt, zumal der VfR mit „Meister“ Eintracht Trier noch in der speziellen Situation ist, dass in der Spielordnung der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar die Meldung von Aufsteigern auch bei einer geringeren Zahl an ausgetragenen Spielen fixiert ist. Eine Option, die in Baden-Württemberg und Hessen nicht verankert ist. Beim VfR soll jetzt übers Wochenende über weitere Schritte gesprochen werden.

In seiner Begründung führt das Landgericht Mannheim aus, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer bestimmten Spielklasse grundsätzlich der jeweilige Veranstalter, hier also die Regionalliga Südwest GbR, festlege. Dem „Spielklassenträger“ stehe das Recht zu, ergänzende Anforderungen an die sportliche Qualifikation für einen Aufstieg festzulegen – auch während der laufenden Spielzeit. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Spielzeit der nachgeordneten Spielklassen nicht vollständig absolviert werden konnte. Es sei nicht zu beanstanden, dass einer mit weniger als der Hälfte der vorgesehenen Spiele abgebrochenen Saison keine sportliche Aussagekraft beigemessen werde. Der Tabellenstand könne zu diesem Zeitpunkt davon abhängen, ob eine Mannschaft gegen vergleichsweise schwache oder starke Gegner gespielt habe.

In Fulda zeigt sich Sebastian Möller ernüchtert über den Ausgang. Der SG-Manager betont in einer auf der Internetseite des Vereins veröffentlichten Stellungnahme zunächst einmal, der Verein sei es seinen „Partnern schuldig“ gewesen, „alles in unserer Macht stehende zu tun und die Aufstiegsfrage final rechtlich prüfen zu lassen“. Hoffnung habe gemacht, dass es „quer durch ganz Deutschland“ genügend Beispiele gebe, „in denen Mannschaften in vergleichbaren Situationen aufsteigen durften“.

Deutlich verärgert reagiert Sebastian Möller übrigens hinsichtlich der Rolle des Hessischen Fußballverbands (HFV) in der Thematik. Die Einsicht der Protokolle der Versammlung der Regionalliga GbR habe gezeigt, „dass die finale Stimme, an der die Aufstiegsfrage gescheitert ist, vom HFV selbst kam“.

Bei der Abstimmung der sieben Gesellschafter der Regionalliga hatten demnach Baden, Württemberg und Südbaden gegen Aufsteiger, die Verbände Rheinland, Südwest und Saarland für Aufsteiger votiert. Möller: „Die Verbandsspitze des HFV hatte sich ja in der Presse und bei internen Verbandstreffen bereits deutlich pro Aufsteiger positioniert.“ Jetzt gab das hessische „Nein“ allerdings den Ausschlag.