Kicker Sportmagazin | 3. Liga eingleisig mit 16+4 ab 2008

08.09.2006

Relegation zwischen 2. und 3. Liga

Die Einführung einer eingleisigen dritten Liga mit 20 Vereinen ab der Saison 2008/09 ist beschlossene Sache. Dabei dürfen im Eröffnungsspieljahr maximal vier zweite Mannschaften von Bundesligaklubs an den Start gehen. Die Delegierten auf dem Außerordentlichen DFB-Bundestag in Frankfurt/Main gaben am Freitagnachmittag grünes Licht - bei lediglich 27 Gegenstimmen.

Zuvor war die Zusammensetzung der 3. Liga lange Zeit umstritten. Erst, als die Profi-Klubs einige Zugeständnisse an die Amateurvereine machten, war der von einer Kommission aus beiden Lagern vorab formulierte Kompromiss greifbar.

So werden die zweiten Mannschaften der Bundesligisten sich noch stärker als sonst mit einem Einsatz von U-23-Spielern begnügen. Im DFB-Pokal verzichten die Erst- und Zweitligisten auf einen Einsatz ihrer Amateurteams und auch auf das TV-Geld in diesem Wettbewerb.

Dennoch gab es bis zum Schluss Stimmen aus dem Amateurlager, die ein generelles "Startverbot" für die zweiten Mannschaften erwirken wollten.

Unter der dritten Liga ist in der Hierarchie ab 2008/09 die Regionalliga zu finden, die in drei Staffeln á 18 Klubs zur vierthöchsten Spielklasse in Deutschland abgestuft wird.

Eine weitere Anderung tritt mit der neuen 3. Liga in Kraft. Der Abstieg aus der 2. Bundesliga wird dann wieder via Relegation ermittelt. Der Drittletzte der 2. Liga und der Dritte der 3. Liga stehen sich dann gegenüber. Direkte Aufsteiger sind die ersten beiden Teams der 3. Liga. Die beiden schlechtesten Zweitligisten steigen in diese ab.

In weiteren Fragen kamen die Versammelten ebenfalls weiter. So gibt es ab der Saison 2007/08 eine dreigleisige B-Junioren-Bundesliga mit jeweils 14 Mannschaften.

Im Kampf gegen den Rassismus passt der DFB seine Statuten an die Richtlinien der FIFA an. Will heißen: Rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Vergehen von Spielern, Vereinsvertretern oder Anhängern werden nun mit Geldstrafen, Punktabzug oder Ausschluss aus dem Wettbewerb bestraft.