Wormser Zeitung | Nur Geldstrafe für Wormatia

11.12.2004

Vom 11.12.2004
 
bei. Der VfR Wormatia muss kein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten. In der mündlichen Verhandlung der Vorfälle beim Spiel in Weingarten wurde der Fußball-Oberligst von der Spruchkammer des Regionalverbandes Südwest lediglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verurteilt. Ausschlaggebend für das milde Urteil war die Tatsache, dass die Aussagen des Schiedsrichter-Gespanns und des SV Weingarten weitestgehend mit Wormatias Darstellung übereinstimmten. Zudem würdigte das Sportgericht, dass der VfR im Vorfeld des Spiels alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte.