Wormser Zeitung | Kabinen zu: Gonsenheim gegen Wormatia wird neu angesetzt

23.10.2020

Das ausgefallene Spiel zwischen dem SV Gonsenheim und Wormatia Worms muss neu angesetzt werden. Faktisch gesperrte Kabinen seien nicht zumutbar, so der Verband.

MAINZ/WORMS - Das Pokalspiel des SV Mainz–Gonsenheim gegen Wormatia Worms muss neu angesetzt werden. Das hat die Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußball-Verbands am Freitagnachmittag entschieden. Ursprünglich hätte die Partie am Mittwochabend stattfinden sollen, doch die Wormatia hatte angekündigt, unter den vorgegebenen Bedingungen nicht zum Spiel antreten zu wollen. Nun gab die Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußball-Verbands den Wormsern Recht.

Grund für die Entscheidung der Verbandsspruchkammer ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Mainz. Der zufolge dürfen wegen der Corona-Pandemie derzeit Duschen und räumlich nicht getrennte Umkleidekabinen nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden. Dies wertet die Verbandsspruchkammer bei Mannschaftssportarten als faktische Schließung der Kabinen, weshalb im Ergebnis keine erforderlichen Umkleidekabinen zur Verfügung stehen. Dies könne weder den Spielern noch den Schiedsrichtern zugemutet werden, so die Kammer. Deshalb hätte das Spiel in Mainz verlegt werden müssen.

"Freudig überrascht“ wurde Jochen Schneider, Präsident von Wormatia Worms, vom Urteil der Verbandsspruchkammer. Der Staffelleiter hätte die Partie „nach Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens“ verlegen „müssen“, so der Schluss der Kammer. Dadurch, dass nicht gemäß Spielordnung gespielt werden konnte, „lagen zwingende Gründe für die Terminverlegung vor“, heißt es im Urteil. Die Partie müsse, gegebenenfalls auf neutralem Platz, neu angesetzt werden.

Stehen noch mehr Partien auf der Kippe?

In der Spielordnung des SWFV, Paragraf 33, ist geregelt, dass die gastgebenden Vereine für Sicherheit und Ordnung auf dem Sportgelände zu sorgen haben. Die Spruchkammer verweist auf die Durchführungsbestimmungen zur Verbandsliga, wonach Gästen und Schiedsrichtern vor und nach dem Spiel Kabinen zur Verfügung gestellt werden müssen. Genau das verhindern die Regelungen zur Corona-Bekämpfung der Stadt Mainz. Die Kammer bezieht diese Pflicht auch auf den Pokalwettbewerb – mit Verweis auf die „übergeordnete Pflicht“ aus Paragraf 33.

Nach dieser Logik kann die Austragung sämtlicher SWFV-Wettbewerbsspiele mit gesperrten Kabinen beanstandet werden, wobei das Urteil Spiele mit kurzer Anreise gesondert betrachtet. Auch die Lesart, dass eine Spielverlegung die Zustimmung beider Vereine brauche, wischte die Kammer vom Tisch.

„Sie sind fast allen unseren Punkten gefolgt“, freute sich Jochen Schneider, Präsident von Wormatia Worms, der sich nun bestätigt sieht. Der SV Gonsenheim kann Widerspruch einlegen. Klubchef Frank Specht wollte zunächst keinen Kommentar abgeben.