FuPa.net | Punktabzug und Geldstrafe

08.11.2018

Nach der Attacke gegen den Pirmasenser Trainer im jüngsten Heimspiel soll Wormatia ein Punkt aberkannt werden

Worms. Dem VfR Wormatia Worms droht eine harte Strafe: Nachdem beim jüngsten Regionalliga-Heimspiel gegen den FK Pirmasens zumindest zwei Wormatia-Anhänger den Stadioninnenraum betreten und ein Fan gar FKP-Trainer Peter Tretter attackiert hatte, hat das Sportgericht der Regionalliga Südwest als Strafmaß eine Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro beantragt. Zudem soll dem Verein in der Regionalligatabelle ein Punkt aberkannt werden.

Rückblick: In der Partie am 27. Oktober war dem FK Pirmasens fünf Minuten vor Ende der regulären Spielzeit der 1:1-Ausgleich gelungen. Nach Eingang der Stellungnahmen aller Seiten ergab sich für das Sportgericht ein deutliches Bild vom anschließenden Geschehen. Zumindest zwei Wormatia-Anhänger hatten nach dem Gegentor die Umzäunung zum Innenraum verbotenerweise überwunden. Während eine Person von Ordnern aufgehalten werden konnte, erreichte eine zweite die Trainerbank des FK Pirmasens und attackierte dort den Cheftrainer des FKP, der bei diesem Angriff verletzt wurde. Der Anhänger konnte in der Folge überwältigt werden und verletzte hierbei noch einen Ordner. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel. Auf dem Weg in die Kabine wurde ein Spieler des FK Pirmasens zudem von einem Fan angespuckt.

Aus Sicht des Sportgerichts stellt der tätliche Angriff auf den Gästetrainer „einen besonders gravierenden Vorgang dar, der“, so zitiert Sascha Döther als Geschäftsführer der Regionalliga in seiner Pressemitteilung zum beantragten Strafmaß, „selbst bei allen unsportlichen Vorgängen, die sich in deutschen Fußballstadien abspielen“, eine Grenze überschreite, „die für die Sportgerichtsbarkeit unter keinen Umständen geduldet werden kann“. Deshalb könne der Vorfall mit einer Geldstrafe nicht mehr in ausreichendem Maße geahndet werden. Aus Sicht des Sportgerichts sei der Punktabzug schon deshalb gerechtfertigt, „weil der Vorfall für sich genommen schon den Abbruch des Spiels zulasten des VfR Wormatia nahegelegt hätte“.

Die Partie war nach viertelstündiger Unterbrechung fortgesetzt worden. Auf einen Einspruch hinsichtlich der Spielwertung hatte der FKP danach verzichtet.

Generell stelle das Verhalten der Anhänger „sportrechtlich ein unsportliches Verhalten dar“, führt Döther weiter aus. Nach ständiger Rechtsprechung des Sportgerichts sei ein Verein für das Fehlverhalten seiner Anhänger verantwortlich. Dabei sei „im Rahmen der Strafzumessung“ zugunsten von Wormatia berücksichtigt worden, dass sich der Verein für die Vorfälle entschuldigt und bereits erste Sicherheitsmaßnahmen angekündigt hat. So wird die Vortribüne in der EWR-Arena bis zum Jahresende geschlossen. Die Rede ist auch von der Anschaffung eines Spielertunnels. Auch wurden bundesweit geltende Stadionverbote gegen die Täter beantragt.

Seitens Wormatia war eine Stellungnahme zum Urteil am Mittwoch zunächst nicht zu erhalten. „Wir werden das Urteil intern beraten und uns danach dazu äußern“, erklärte Pressesprecher Jens Silex. Der Verein hat bis zum 12. November Zeit, dem Strafmaß zuzustimmen. Sonst muss das Sportgericht zu einem Urteil kommen.

Entschieden hat der Verein in jedem Fall, dass die Vortribünen links wie rechts des Spielergangs bis zum Jahresende geschlossen bleiben. „Dauerkartenbesitzer der Südtribüne können die Sitzplätze der Haupttribüne nutzen“, beschreibt Silex die bereits am Samstag beim Heimspiel gegen VfB Stuttgart II geltende Regelung. Für Dauerkartenbesitzer der Stehplatztribüne stehe die Gegengerade oder die Sitzplatztribüne Nord zur Verfügung.