Vortribüne wird wieder geöffnet

Nach der Winterpause wird die Vortribüne der EWR-Arena wieder geöffnet. Durch wenige Modifikationen steht die Raphael-Hügel-Vortribüne weiterhin als Fantribüne zur Verfügung.

Die Vorkommnisse beim Heimspiel gegen den FK Pirmasens am 27. Oktober, Gästetrainer Peter Tretter war von einem Zuschauer attackiert worden, führten bekanntlich nicht nur zu einer Geldstrafe und Punktabzug für den VfR Wormatia, sondern auch zu Sofortmaßnahmen seitens des Vereins. So wurde die Vortribüne für die verbliebenen beiden Heimspiele bis zur Winterpause geschlossen, denn ein einfaches Übergehen zur normalen Tagesordnung stand unter dem Eindruck des Vorfalls damals nicht zur Debatte. Die entschlossene Reaktion des Vereins fand entsprechende Anerkennung und wirkte unter anderem nicht unerheblich strafmindernd.

Zwischenzeitlich fanden mehrere Gespräche zwischen Verein und Fans einerseits sowie Verein und Polizei andererseits zur Zukunft der Raphael-Hügel-Vortribüne (RHVT) statt. Alle Beteiligten sind sich der besonderen Bedeutung der RHVT für die Fanszene bewusst. Eine dauerhafte Schließung liegt nicht im Interesse von Verein, Polizei und natürlich der Fans. Letztere sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst, damit dies auch zukünftig so bleibt und sich solche bereits zuvor unvorstellbaren Vorfälle nicht wiederholen.

Die RHVT kann weiter als Fantribüne genutzt und nach der Winterpause wieder geöffnet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Verlängerung/Erneuerung des Spielertunnels sowie die Schaffung einer Pufferzone Richtung Tunnel durch einen zusätzlichen Zaun innerhalb der RHVT. Diese mit nicht unerheblichen Kosten verbundenen baulichen Maßnahmen sollen bis zum ersten Heimspiel nach der Winterpause gegen den FSV Mainz 05 II umgesetzt werden.

Im Frühjahr wird es weitere Gespräche zwischen Verein und Fanvertretern geben unter anderem mit dem Ziel einer überarbeiteten und ergänzten Stadionordnung. So wird ein Be-/Übersteigen des Zauns künftig konsequent nach der Stadionordnung geahndet, was auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld bzw. Hausverbot oder Stadionverbot nach sich ziehen kann.