Informationen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

mit separater Einladung haben wir zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08. Mai 2017 geladen.

Hintergrund der Einladung sind neue Vorgaben der Finanzbehörden zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und sonstigen Rechtsträgern. Die Finanzverwaltung hat mit der Herausgabe einer Mustersatzung auf verschiedene Inhalte hingewiesen, die in der Satzung von gemeinnützigen Körperschaften enthalten sein sollen.

Dies betrifft bezüglich unserer Satzung die in der Einladung mitgeteilten notwendigen Änderungen in den §§ 4, 21 und 22 (bei § 22 reine Änderung der Nummerierung).

Dabei geht es insbesondere um die Zielsetzung der Körperschaft, die Verwendung der eingesetzten Mittel und den Begünstigten für den Fall der Auflösung der gemeinnützigen Körperschaft.

Da in diesen Punkten unsere Satzung nicht den aktuellsten Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht, wollen wir den Mitgliedern vorschlagen, diese Punkte entsprechend der Vorgaben der Finanzverwaltung anzupassen, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

Die weiter vorgeschlagene Änderung in § 10 betrifft die Möglichkeit, in den erweiterten Vorstand zukünftig bis zu sechs Mitglieder, statt bisher drei Mitglieder wählen zu lassen. Damit wollen wir Möglichkeiten eröffnen, noch mehr ehrenamtlich engagierte Mitglieder an einer Vorstandstätigkeit teilnehmen lassen zu können und damit eine breitere Basis für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in und um unseren Verein zu schaffen.

Die Abstimmung über die Einfügung des §10a (Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten des Vorstands) sowie die Änderung des § 16b (Einberufung der Mitgliederversammlung innerhalb der ersten neun Monate eines Kalenderjahres) findet deklaratorisch statt, da hierüber bereits in der Mitgliederversammlung am 14. Juli 2014 abgestimmt wurde. Da die Anpassungen noch nicht im Vereinsregister eingetragen wurden, wollen wir diese Anpassungen formal mit den nunmehr noch zu Ergänzung stehenden Änderungen nochmals beschließen lassen.

Weiter wurde § 16d im Hinblick auf neue Medien angepasst. Zukünftig sollen die Einladungen zur Mitgliederversammlung durch Anzeige in einer örtlichen Tageszeitung und auf der Internet-Homepage des Vereins veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Einladung in der Vereinszeitung soll durch die Veröffentlichung auf der Internet-Homepage des Vereins ersetzt werden.

Der Vorstand