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21.10.2020

Südwestdeutscher Fußballverband informiert Vereine über weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie

In einer kurzfristig einberufenen Präsidiumssitzung hat sich der Südwestdeutsche Fußballverband über die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie ausgetauscht. Vier von zehn Kreisen im Verband seien derzeit teilweise von Einschränkungen durch lokale Verfügungen der jeweils zuständigen kommunalen Behörden betroffen, wobei in keinem der Kreise ein generelles Trainings- und Spielverbot ausgesprochen wurde.

Dass in den Corona-Risikogebieten jedoch keine Zuschauer mehr erlaubt sind, beschäftigt die Verantwortlichen besonders, weswegen am heutigen Abend eine Nachricht an alle Vereine im SWFV gesendet wurde. Derzeit gehe es darum, so heißt es in dem Schreiben, eine auf Wunsch der Vereine inzwischen neu aufgenommene Runde wegen der Nichtzulassung von Zuschauern auszusetzen. Der Verband sei der Auffassung, dass diese Frage einvernehmlich zwischen den Vereinen geklärt werden sollte und bietet den Klubs daher eine unbürokratische und einvernehmliche Lösung an. Folgende Grundaussagen wurden vereinbart:

Solange staatliche/behördliche Verfügungen Training und Wettkampf im Fußball nicht untersagen, wird der Verband keine Maßnahmen ergreifen, die seinen Vereinen die Möglichkeit nimmt, Trainings- oder Wettkampfsport auszuüben.

Die nachfolgenden Aussagen finden Anwendung bei Meisterschaftsspielen (Männer/Frauen/Jugend).

Der Verband hat bereits vor Aufnahme des Spielbetriebs zur aktuellen Saison Regelungen in die Spielordnung aufgenommen, welche ein flexibles Handeln der Vereine und Staffelleiter ermöglicht. So werden z. Bsp. bei einem Corona-Verdachtsfall im Umfeld von Mannschaften unbürokratisch und ohne Kosten Spiele abgesetzt und nach abschließender Klärung der Sachlage wieder neu angesetzt. In diesen Fällen ist somit auch nicht die sonst obligatorische Zustimmung des jeweiligen Gegners notwendig.

Vereine, deren im DFBnet gemeldete Spielstätte in einem Corona-Risikogebiet liegt (rote Ampel), können mit Zustimmung des Gegners das Heimrecht tauschen oder eine Verlegung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen. Bei einer Verlegung erfolgt die Ansetzung erst nach Aufhebung der Warnstufe Rot.

Ist eine ganze Staffel einem Corona-Risikogebiet zugehörig, kann auf Grundlage eines einstimmigen Votums aller Vereine dieser Staffel der Spielbetrieb für die Dauer der Einstufung als Corona-Risikogebiet ausgesetzt werden.

Der SWFV wird die aktuelle Entwicklung, insbesondere die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen für unsere Vereine permanent beobachten und auf dieser Grundlage ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.